Weiterbildung in der ambulanten pädiatrischen Grundversorgung
Weiterbildung in der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin wird noch zu wenig genutzt. Obwohl in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern eine ambulante Weiterbildung bis zu 24 Monaten im Rahmen der Facharztweiterbildung Pädiatrie zugelassen ist, wird diese Möglichkeit noch längst nicht ausgeschöpft.
Viele der in den Weiterbildungsordnungen (WBO) vorgesehenen Inhalte können aber gerade in der pädiatrischen Grundversorgung gut weitergebildet werden. Diese Erkenntnis setzt sich immer mehr durch, Inhalte der ambulanten grundversorgenden Pädiatrie werden vermehrt berücksichtigt, Praxen für Kinder- und Jugendmedizin werden zunehmend in die Weiterbildung einbezogen, Weiterbildungsverbünde entstehen.
Ziel muss es sein: allgemeine ambulante Pädiatrie dort weiterbilden, wo Grundversorgung auch regelhaft stattfindet - in den Praxen für Kinder- und Jugendmedizin.
Weiterbildung in den Ländern
Durch die föderale Struktur der Landesärztekammer können Weiterbildungsordnungen von Land zu Land abweichen. Weiterbildungsangebote und -möglichkeiten, die auf länderspezifische Erfordernisse abgestimmt sind, können über die hinterlegte Karte für die verschiedenen Ärztekammerbereiche über die interaktive Anwahl der jeweiligen Gebiete auf der Karte eingesehen werden. Die Weiterbildungsbeauftragten in den Ländern stehen für Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.