Antworten auf häufige Fragen zum Weiterbildungsverbund Pädiatrie

Was ist ein Abordnungsvertrag?

Ein Abordnungsvertrag wird zwischen Klinik und Praxis geschlossen. Der ursprüngliche Arbeitsvertrag zwischen Klinik und der/dem Weiterzubildenden bleibt unverändert bestehen.

Die Vorteile: Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) können vollständig in die Praxis abgeordnet werden oder neben derTätigkeit in der Klinik mit einem festgelegten Stellenumfang in der Praxis tätig werden, es besteht Rechtssicherheit für die Rückkehr an die Klinik, es vereinfacht die Anerkennung von Weiterbildungszeiten, das Gehalt wird wie gewohnt an die ÄiWs ausgezahlt und der bürokratischen Aufwand wir minimiert - ÄiWs müssen sich "um nichts" kümmern.

Beispielt eines Abordnungsvertrags (in dieser Form mehrfach abgeschlossen, damit aber nicht rechtsverbindlich, es wird keine Gewähr übernommen)              

Abordnungsvertrag


Handelt es sich bei der Abordnung um eine Arbeitnehmerüberlassung?

Gemäß der fachlichen Weisungen zum AÜG (Punkt 1.1.2 Abs. 13 auf Seite 10) der Bundesagentur für Arbeit in der aktuellen Fassung vom 01.09.2019 liegt Arbeitnehmerüberlassung nicht vor, wenn Auszubildende Dritten zu Ausbildungszwecken (z.B. im Rahmen eines Ausbildungsverbundes) überlassen werden (ausführlich dazu https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-aueg_ba016586.pdf).

Ein vom Weiterbildungsverbund in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des auf Arbeitsrecht und Arbeitnehmerüberlassung spezialisierten Anwaltsbüro HK2 in Berlin kommt zu dem Schluß:

... Insgesamt spricht alles für die Annahme einer im Vordergrund stehenden Ausbildung bzw. Weiterbildung von Assistenzärzten zu Fachärzten. ... Diese Konstellation ist daher als Ausbildung einzustufen. Um eine Konstellation der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich dann nicht. Die Tätigkeit ist mithin erlaubnisfrei und bedarf keiner Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG.

Das ausführliche Gutachten kann hier eingesehen werden:   Rechtsgutachten 

Wird die Weiterbildung in der Praxis gefördert?

Eine Förderung der ambulanten Weiterbildung in der Pädiatrie ist seit 2016 möglich. Derzeit beträgt die Förderhöhe 4.800 Euro im Monat für eine volle Stelle (38,5 Std oder mehr) plus einen Aufschlag auf das RLV von 25.000 Punkten im Quartal. Nach §75a SGB V werden zur Zeit in Deutschland 1000 Facharztstellen gefördert - in Schleswig-Holstein sind das 35 Stellen, davon 10 Stellen in der Pädiatrie. Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Antrag auf Anstellung einer/eines Weiterzubildenden zusammen mit dem Antrag auf Förderung der Weiterbildung bei der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt werden.

Unter www.kvsh.de gibt es ausführliche Informationen und Ansprechpartner (siehe: Praxis - Zulassung - Team-Zulassung - Weiterbildungsassistenten und Studierende). Das einzureichende Dokument findet sich unter www.kvsh.de/db2b/upload/downloads/Antrag_Zuschuss_2016_10.pdf.

Für Interessierte sind die ausführlichen gesetzlichen Grundlagen und Ausführungsbestimmungen hier zu finden: 


Wie komme ich an das Weiterbildungscurriculum Paedcompenda

Das Weiterbildungscurriculum ist von der Deutschen Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP) entwickelt worden. Es wird über die BVKJ-Service GmbH vertrieben und ist derzeit, da noch in der Pilotphase, kostenfrei. Später wird eine Lizenzgebühr erhoben.

Eine Einführung und Übersicht ist abrufbar unter: PaedCompenda 

Weiterzubildende und Weiterbilder können sich dort auch registrieren lassen, um mit dem Programm zu arbeiten.